Die Kanzlei

Anwaltlicher Beratungsumfang

Die Rechtsanwaltskanzlei von Prior begleitet die Mandanten bereits im Vorfeld möglicher rechtlicher Konflikte, steht Ihnen im Falle eines Rechtsstreits bei und vertritt Ihre Rechte vor Gericht. Auch nach dem Abschluss erfolgter Prozesse bleibt sie Ansprechpartnerin für alle im Nachgang zu klärenden Fragen.

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Frau Rechtsanwältin Prior erteilt Erstberatungen und vertritt Ihre Mandanten außergerichtlich –telefonisch, per Video-Konferenz oder im persönlichen Gespräch- und gerichtlich –bundesweit, aktuell immer öfter auch per Videoverhandlung. Sie erstellt Verträge und leistet Budgetassistenz. Weitere sonstige Betätigungsfelder werden auf Anfrage ebenfalls übernommen.

Die Beratung für Leistungsempfänger gliedert sich in die Weitergabe von Informationen zu Rechtsansprüchen, finanzieller Unterstützung, Stellung von Anträgen, Umgang mit Behörden, Krankenkassen und anderen Stellen und vieles mehr.

Die Budgetassistenz umfasst alle mit der Verwaltung von Budgets zusammenhängenden Tätigkeiten. Details können auf Anfrage im Persönlichen Gespräch geklärt werden.

Nicole Prior Nahaufnahme Portrait
  • Erstberatung

    Eine Erstberatung liegt vor, wenn sich der Rechtssuchende zum ersten Mal an den Rechtsanwalt wegen einer Angelegenheit wendet, auf die sich seine Bitte um Rat oder Auskunft bezieht. Dabei kann der Rat vom Anwalt mündlich, schriftlich oder fernmündlich erteilt werden.
    Die Erstberatung kann aus der Erteilung erster Informationen (auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, wenn die Sache weiterverfolgt werden soll) und aus einem kurzen Beratungsgespräch (persönlich oder telefonisch) bestehen.
    Für Verbraucher liegen die Kosten für die Erstberatung bei maximal 190,00 € zzgl. der Auslagenpauschale und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes -RVG). Einfache Rechtsangelegenheiten, zu denen eine Erstberatung erteilt wird, werden im Durchschnitt mit 90,00 € zzgl. der Auslagenpauschale und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer vergütet.

  • Terminvergabe für Berufstätige nach Feierabend

    Dem Wunsch nach Flexibilität des anwaltlichen Beratungsangebotes wird durch die Möglichkeit einer Terminvergabe für Berufstätige nach Feierabend Rechnung getragen.