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Vergütung

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit den dort geregelten gesetzlichen Gebühren. Dazu kommen die Auslagen (Kopierkosten, Fahrtkosten sowie Tage- und Abwesenheitsgeld) als auch die Umsatzsteuer.

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Für Verbraucher liegen die Kosten für die Erstberatung bei maximal 190,00 € zzgl. der Auslagenpauschale und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes -RVG).

Einfache Rechtsangelegenheiten, zu denen eine Erstberatung erteilt wird, werden im Durchschnitt mit 90,00 € zzgl. der Auslagenpauschale und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer vergütet.

Es kann auch eine Gebührenvereinbarung getroffen werden. Hier kann entweder ein pauschaler Preis vereinbart oder nach dem erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet werden.

Nicole Prior Nahaufnahme Portrait
  • Rechtsschutzversicherung

    Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird für Sie von hier aus die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt.
    Im Bereich des Sozialrechtsschutzes (möglich auch als Bestandteil des Privatrechtsschutzes) ist in der Regel nur das gerichtliche Verfahren versichert, nicht aber das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren. Nur wenige Rechtsschutzversicherungen decken auch das Widerspruchsverfahren ab. Dies muss mit der Rechtsschutzversicherung abgeklärt werden.
    Beachten Sie bitte auch, dass im Versicherungsvertrag regelmäßig eine von Ihnen gesondert zu zahlende Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall vereinbart ist.

  • Beratungs-oder Prozesskostenhilfe

    Sie werden auch über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe aufgeklärt. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nur durch Ratenzahlungen in der Lage sind, die Kosten einer Beratung oder Prozessführung aufzubringen. Die Rechtsverfolgung muss Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen. Von Ihnen ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unter Beifügung entsprechender Belege abzugeben. Die entsprechenden Anträge finden Sie hier

  • Beratervertrag

    Möglich ist auch der Abschluss eines Beratervertrages. Hierbei können bestimmte vereinbarte beratende Dienste von Frau Rechtsanwältin Prior zu einer vertraglich vereinbarten Vergütung für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen werden.