Rechtsanwältin

Nicole Prior

Frau Rechtsanwältin Nicole Prior besitzt nach mehr als 20 jähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin eine umfassende Erfahrung in ihren Tätigkeitsbereichen des Sozial- und Medizinrechts.

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Nicole Prior

Lebenslauf

  • Geb. am 07.08.1969
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück
  • Seit 1999 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • Seit 1999 selbständige Rechtsanwältin
  • Seit 2011 Fachanwältin für Sozialrecht
  • Seit 2013 Fachanwältin für Medizinrecht
  • Zulassung bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland
Nicole Prior Nahaufnahme Portrait

Rechtsanwältin

Umfassende Erfahrung

Aufgrund eigener Betroffenheit als Rollstuhlfahrerin und Assistenznehmerin berät Frau Rechtsanwältin Nicole Prior seit Jahrzehnten Menschen mit Behinderungen und/oder Assistenzbedarf und unterschiedlichste Assistenzdienste in den Bereichen Selbstbestimmte Assistenz und Budgetassistenz. Auch die Beratung im übrigen Sozialrecht sowie im Medizinrecht basiert auf fundierten Kenntnissen als Fachanwältin für Sozialrecht und Fachanwältin für Medizinrecht. Zusätzliche praktische Kenntnisse wurden erworben durch eine mehrjährige Tätigkeit als Juristin in einem Rehatechnik-Unternehmen und langjährige ehrenamtliche Tätigkeiten für unterschiedliche Vereine.

Nicole Prior Nahaufnahme Portrait

Rechtsanwältin

Komplexes Wissen durch Weiterbildung

Als Fachanwältin für Sozialrecht und Medizinrecht kommt Frau Rechtsanwältin Nicole Prior regelmäßig ihrer jährlichen Fortbildungspflicht für Fachanwälte nach § 15 FAO nach. Dadurch hält sie ihren Wissensstand jeweils auf aktuellem Niveau.

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Rechtsanwältin

Bundesweite Interessenvertretung

Die Einsatzorte der Rechtsanwaltskanzlei Prior sind flächendeckend im gesamten Bundesgebiet. Gerne vertreten wir Sie auch an Ihrem Wohnort oder Geschäftssitz.
Auch wenn Ihr Wohn-/Standort weit entfernt vom Kanzleistandort ist, stellt es kein Problem dar, sämtliche Korrespondenz auf dem Postwege, per Telefax und/oder E-Mail zu führen, so dass Entfernungen keine Rolle spielen. Notwendige Besprechungen können per Telefon oder Videokonferenz geführt werden. Prozesstermine werden gegen Erstattung der Auslagen (Fahrtkosten sowie Tage- und Abwesenheitsgeld, evtl. Übernachtungskosten) grundsätzlich persönlich wahrgenommen. Aktuell finden vermehrt immer mehr Gerichtstermine in Form einer Videoverhandlung statt.